Webdesign für Anwälte

Kanzlei-Websites für Anwälte in Hamburg, die Mandate bringen.

Eine Kanzlei-Website in Hamburg hat genau eine Aufgabe: Sie muss einem Ratsuchenden in dreißig Sekunden beantworten, ob Sie zuständig sind, was das Erstgespräch kostet und wie er Sie jetzt erreicht. Im Kammerbezirk Hamburg sind über 11.000 Anwältinnen und Anwälte zugelassen, fast alle haben eine Website. Nur wenige haben eine, die das leistet.

Festpreis ab 2.900 €§ 43b BRAO beachtetPageSpeed 90 bis 100
Rechtsanwalt sitzt an einem Besprechungstisch seiner Kanzlei am Fenster und blickt in die Kamera

Was kostet eine Kanzlei-Website in Hamburg?

Eine Kanzlei-Website kostet bei mir ab 2.900 Euro einseitig und ab 4.500 Euro mehrseitig mit eigener Seite je Rechtsgebiet. Enthalten sind Struktur, Design, Entwicklung, Textvorschläge, lokale SEO-Grundlage und eine berufsrechtlich zurückhaltende Formulierung nach § 43b BRAO. Sie bekommen einen Festpreis vor Projektstart.

Der häufigste Fund in meinen kostenlosen Audits von Kanzlei-Websites ist nicht das Design. Es ist das Kontaktformular. Es sieht gut aus, es sagt „Vielen Dank für Ihre Nachricht", und es schickt seine Nachrichten an eine Adresse, die vor drei Kanzleiwechseln eingerichtet wurde. Getestet hat das niemand, weil niemand sich selbst eine Mandatsanfrage schickt.

Danach kommt der Punkt, an dem die Startseite mit „Ihr kompetenter Partner in allen Rechtsfragen" beginnt. Das ist berufsrechtlich unbedenklich und inhaltlich leer. Ein Ratsuchender mit einer Kündigung in der Hand sucht keinen Partner in allen Rechtsfragen, er sucht Arbeitsrecht, Eimsbüttel, Termin diese Woche. Deshalb fange ich jedes Kanzlei-Projekt mit einer sehr unromantischen Frage an: Welche drei Sätze muss diese Seite können, damit das Telefon klingelt?

Warum finden Mandanten meine Kanzlei nicht?

Anwältin und Anwalt besprechen mit einer Mandantin Unterlagen im Erstgespräch

Das Erstgespräch entscheidet über das Mandat. Die Website entscheidet, ob es zustande kommt.

Zum 1. Januar 2026 waren in Deutschland 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, ein Plus gegenüber 166.504 im Vorjahr (BRAK-Mitgliederstatistik). Der Wettbewerb wächst also weiter, und er verlagert sich. Bitkom hat Ende 2024 erhoben, dass 15 Prozent der Menschen bei einem Rechtsproblem zuerst zu einem Online-Tool, einer App oder einer KI greifen, in der Altersgruppe von 16 bis 29 Jahren sind es 23 Prozent. Als Gründe nennen die Befragten Verfügbarkeit rund um die Uhr (61 Prozent), Bequemlichkeit (57 Prozent) und Schnelligkeit (47 Prozent).

Das ist keine Nachricht über den Untergang der Anwaltschaft. Es ist eine Nachricht über den Einstieg: Die erste Antwort auf ein Rechtsproblem kommt heute oft von einer Suchmaschine oder einem Chatbot. Wenn Ihre Kanzlei dort als Quelle vorkommt, sind Sie die zweite Antwort, und die ist die bezahlte. Genau darum geht es bei AI SEO und bei einer Seitenstruktur, aus der Maschinen einzelne Aussagen sauber zitieren können.

167.547zugelassene Rechtsanwälte in Deutschland zum 1. Januar 2026 (BRAK)
23%der 16- bis 29-Jährigen klären Rechtsfragen zuerst mit Online-Tools oder KI (Bitkom 2024)
61%nennen Erreichbarkeit rund um die Uhr als Grund für den digitalen Weg (Bitkom 2024)
Anwalt prüft am Schreibtisch ein mehrseitiges Schriftstück, im Vordergrund seine Hände auf dem Dokument
Der Weg vom Rechtsproblem zum Mandat führt heute fast immer über ein Suchergebnis.

Was darf auf eine Kanzlei-Website und was nicht?

Anwaltswerbung ist erlaubt, sie ist nur an Sachlichkeit gebunden. § 43b BRAO lässt Werbung zu, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf ein Mandat im Einzelfall gerichtet ist. Die BORA konkretisiert das, unter anderem bei Referenzen: Werbung mit Mandaten oder Mandanten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Das ist der Grund, warum Kanzlei-Websites keine Logo-Wand wie ein Softwareanbieter haben.

Das darf auf die Seite

  • Verliehene Fachanwaltstitel, maximal drei je Person (§ 43c BRAO)
  • Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte, in denen Sie nachhaltig arbeiten
  • Vita, Zulassungsjahr, Sprachen, Lehrtätigkeit, Veröffentlichungen
  • Hinweis auf die Abrechnung nach RVG oder auf Vergütungsvereinbarung
  • Fachbeiträge zu typischen Fällen, ohne konkrete Mandatsdetails
  • Kammerangabe, berufsrechtliche Vorschriften, Impressum nach § 5 DDG

Das besser nicht

  • Erfolgsquoten und Garantien wie „100 Prozent gewonnene Verfahren"
  • Spitzenstellungsbehauptungen ohne objektiven Nachweis
  • Mandantennamen, Logos oder Testimonials ohne Einwilligung
  • Fantasietitel, die nach Fachanwaltschaft klingen, aber keine sind
  • Fallschilderungen, aus denen sich Beteiligte erkennen lassen
  • Reißerische Ansprache von Betroffenen direkt nach einem Schadensfall

Dazu gehört eine Einschränkung: Ich bin Entwickler, kein Anwalt. Die berufsrechtliche Prüfung Ihrer Texte bleibt bei Ihnen, und darin sind Sie besser als ich. Und noch eine Beobachtung: Zurückhaltung ist kein Nachteil. Eine Kanzlei, die nüchtern erklärt, wie ein Kündigungsschutzprozess abläuft, wirkt vertrauenswürdiger als eine, die mit Superlativen arbeitet. Sachlichkeit ist hier zufällig auch gutes Marketing.

Was muss eine Kanzlei-Website leisten?

Eine Seite je Rechtsgebiet

Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht suchen unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Fragen. Eine Sammelseite „Leistungen" bedient keine davon. Eigene Seiten je Gebiet ranken besser und beantworten die konkrete Frage sofort.

Klarer Weg zum Erstgespräch

Telefonnummer als klickbarer Link, Formular mit wenigen Feldern, optional Online-Terminbuchung und die Angabe, wann Sie zurückrufen. Wer eine Frist im Nacken hat, sucht keinen Kontaktbereich in der Fußzeile.

Transparenz zum Honorar

Ein Satz zur Abrechnungsgrundlage senkt die Hürde erheblich. Bei Verbrauchern ist die Erstberatung nach § 34 RVG ohne Vereinbarung auf 190 Euro netto begrenzt. Wer das sagt, bekommt weniger Anfragen aus Neugier und mehr echte.

Vertrauen durch Gesichter

Ein aktuelles Porträt, Zulassungsjahr, Kammer und ein Absatz darüber, wie Sie arbeiten. Bei Rechtsberatung entscheidet sich Vertrauen an Personen, nicht an Stockfotos von Waagen und Gesetzbüchern.

Datenschutz, der zum Mandat passt

Selbst gehostete Schriften, TLS-Verschlüsselung, Formulare ohne Drittanbieter-Zwischenlager und ein Cookie-Banner, das nur fragt, wenn es etwas zu fragen gibt. Für eine Berufsgruppe mit Verschwiegenheitspflicht ist das keine Kür.

Lokale Sichtbarkeit

Rechtsgebiet plus Stadtteil ist die Suche, die Mandate bringt. Dafür braucht es konsistente Angaben, ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil und Inhalte, die Hamburg wirklich erwähnen. Details im Leitfaden zu lokalem SEO.

Tempo

Ladezeiten unter einer Sekunde, PageSpeed 90 bis 100. Das ist technisch unspektakulär und wirkt trotzdem: Jede Sekunde Wartezeit kostet Anfragen, nachgerechnet im Artikel dazu.

Inhalte, die Sie selbst pflegen

Neue Urteilsbesprechung, neue Kollegin, geänderte Sprechzeiten in der Ferienzeit: Solche Änderungen dürfen keine Rechnung auslösen. Sie bekommen ein CMS und eine Einweisung, die eine halbe Stunde dauert.

Preise für Kanzlei-Websites

Kanzlei-Website kompakt

ab 2.900 €

Eine Seite, ein Schwerpunkt, ein klarer Weg zum Erstgespräch. Für Einzelkanzleien und für den schnellen Ersatz einer veralteten Seite.

  • Individuelles Design, responsiv
  • Schwerpunkte und Vita
  • Kontaktformular und Klick-zum-Anruf
  • Honorarhinweis nach RVG
  • Impressum und Datenschutz technisch vorbereitet
  • Lokale SEO-Grundlage
  • PageSpeed 90 bis 100

Ergebnisse aus vergleichbaren Projekten

Kanzlei-Referenzen darf ich hier nicht mit Namen zeigen, das verbietet die Verschwiegenheitspflicht ohne Einwilligung. Zeigen kann ich, was dieselbe Arbeitsweise bei anderen lokalen Dienstleistern in Hamburg gebracht hat, wo Anfragen genauso über Suche und Vertrauen entstehen.

Wie läuft ein Kanzlei-Website-Projekt ab?

1
Erstgespräch, 30 Minuten

Welche Rechtsgebiete tragen die Kanzlei, woher kommen Mandate heute, welche Anfragen wollen Sie mehr und welche weniger. Kostenlos und unverbindlich.

2
Struktur und Texte

Ich baue die Seitenstruktur nach Rechtsgebieten und liefere Textvorschläge, die Sie berufsrechtlich prüfen. Sie schreiben nicht von null, Sie korrigieren.

3
Design und Entwicklung

Individuelles Design, eigener Code, keine Baukastenvorlage. Zwischenstände sehen Sie auf einer Vorschau-URL, Feedback ist jederzeit möglich.

4
Test, Launch, Übergabe

Formular-Test mit echten Adressen, Prüfung auf allen Geräten, Ladezeit, strukturierte Daten, Google Search Console. Danach gehören Domain, Zugänge und Quellcode Ihnen.

Quellen

  1. Bundesrechtsanwaltskammer, Mitgliederstatistik zum 1. Januar 2026: 167.547 zugelassene Rechtsanwälte (Vorjahr 166.504), 1.555 Personen mit drei Fachanwaltstiteln. brak.de
  2. Bitkom e. V. (2024), Rechtsfragen und digitale Hilfen: 15 Prozent nutzen zuerst Online-Tools, 23 Prozent der 16- bis 29-Jährigen, Gründe 61/57/47 Prozent. bitkom.org
  3. § 43b BRAO, Werbung. gesetze-im-internet.de
  4. § 34 RVG, Beratung: Erstberatung für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro. gesetze-im-internet.de
  5. Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, unter anderem zur Werbung mit Mandaten. brak.de (PDF)
  6. Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Kammerbezirk und Mitgliederzahlen. rak-hamburg.de

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kanzlei-Websites

Eine einseitige Kanzlei-Website mit klarem Weg zum Erstgespräch beginnt bei 2.900 Euro. Eine mehrseitige Website mit eigenen Seiten je Rechtsgebiet, Anwaltsprofilen und CMS liegt ab 4.500 Euro. Sie erhalten vor Projektstart einen Festpreis, keine Stundenabrechnung im Nachhinein.

Ja. § 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet und nicht auf ein Mandat im Einzelfall gerichtet ist. Erlaubt sind also Fachgebiete, Vita, Fachanwaltstitel, Honorarhinweise und Kontaktwege. Nicht erlaubt sind Erfolgsgarantien, Spitzenstellungsbehauptungen ohne Nachweis und die Nennung von Mandanten ohne ausdrückliche Einwilligung. Ich bin kein Anwalt und berate nicht rechtlich, aber ich baue Websites, bei denen Ihre Kammer keine Post schreiben muss.

Ja, verliehene Fachanwaltsbezeichnungen dürfen und sollen sichtbar sein. Nach § 43c BRAO sind maximal drei Titel pro Person möglich, laut BRAK-Statistik zum 1. Januar 2026 führen 1.555 Anwältinnen und Anwälte tatsächlich drei. Selbst erfundene Bezeichnungen wie „Fachanwalt für Scheidungsrecht" gehören nicht auf die Seite, wohl aber Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkte, wenn Sie darin nachhaltig arbeiten.

Kontaktformulare laufen über TLS und landen direkt in Ihrem Postfach, nicht in einem Drittanbieter-Dashboard. Schriften und Skripte hoste ich selbst, es gibt also keine unnötigen Datenabflüsse an Google Fonts oder CDN-Dienste. Auf Wunsch ergänze ich einen Hinweis, dass mandatsbezogene Details bitte nicht ins Formular, sondern ins Erstgespräch gehören.

Sie ersetzt Empfehlungen nicht, sie verstärkt sie. Empfohlene Mandanten prüfen Sie vorher online: Foto, Vita, Rechtsgebiet, Erreichbarkeit. Ohne diese Prüfstation bricht ein Teil der Empfehlungen still ab, und Sie erfahren nie davon. Dazu kommt die lokale Suche nach Rechtsgebiet und Stadtteil, die Sie mit einer sauberen Seitenstruktur bedienen können.

Eine einseitige Kanzlei-Website ist in zwei bis drei Wochen fertig, eine mehrseitige in vier bis sechs Wochen. Der Flaschenhals ist fast nie die Technik, sondern die Freigabe der Texte zwischen zwei Terminen bei Gericht. Deshalb liefere ich Textvorschläge, die Sie nur noch prüfen und korrigieren müssen.

Bereit?

Bereit für den nächsten Schritt?

Reden wir 30 Minuten über Ihre Kanzlei. Ich sage Ihnen ehrlich, ob eine neue Website Ihr Problem löst oder ob es an anderer Stelle klemmt, etwa am Google-Unternehmensprofil oder am Weg zum Erstgespräch.